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Abrechnungen

Abrechnungen mit Privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen

Die Stapel am Schreibtisch werden höher. Haben Sie die Arztrechnung schon bei der privaten Krankenkasse eingereicht? Sind Sie beihilfeberechtigt? Nach 12 Monaten verfallen Ihre Ansprüche.

Wir erfassen Ihre Einreichungen und kontrollieren die Erstattungen. Wir ermitteln Ihre Eigenanteile für die Steuererklärung und helfen Ihnen dabei, Widersprüche zu schrieben, sollten Leistungen nicht gewährt worden sind.

Wir kommen in ihre Wohnung und haben unser mobiles Büro dabei. Computer, Drucker, Scanner. So ist der Schriftverkehr schnell erledigt. Kompetent, zuverlässig und diskret.

Bei Sachfragen arbeiten wir mit Rechtsanwälten, Steuerberatern und Sanitätshäusern zusammen, mit denen wir uns regelmäßig austauschen.

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