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Schicksale & besondere Menschen

Einige Menschen, deren Schicksale uns in der Vergangenheit sehr bewegt haben.

Aktiv Älter Seniorenberatung

Frau Dr. med. Gansz war unsere Kundin. Vom September 2010 bis zu ihrem Versterben im März 2013 haben wir sie begleiten dürfen.

Als wir sie kennenlernten lebte sie seit einigen Monaten in einem Pflegeheim. In fremden Möbeln, ohne die Dinge, die ihr wichtig waren. Ihre Wohnung hatte sie verlassen – doch trennen wollte sie sich noch nicht davon. Diese Entscheidung konnte sie nicht ohne Hilfe treffen.

Wir haben ein Pflegeheim gefunden, in dem sie ankommen wollte. Wir haben ihre Wohnung aufgelöst und ihr geholfen, ein Zimmer einzurichten, in dem sie sich wohlfühlen konnte.

Wir haben uns aber auch darum gekümmert, dass sie im Notfall nicht alleine war. Da sie keine Familie mehr hatte, Vertrauen gewachsen war, hatten wir die Ehre, dass sie uns in ihrer Patientenverfügung, in der Betreuungsverfügung und in ihrer Vorsorgevollmacht als Bevollmächtigte einsetzte.

Wie wichtig dieser Schritt war, mussten wir im Dezember 2012 erfahren.

Im Pflegeheim gab es Probleme. Überlastetes Personal bemerkte eine entstandene Sepsis nicht. Daran wäre Frau Dr. Gansz. fast verstorben. In der Zeit danach brauchte sie besondere Pflege. Aber die erhielt sie nicht. Immer wieder wurden Tabletten vergessen, falsche Medikamente gegeben – Frau Dr. Gansz hatte Angst.

Sie beauftragte uns, ein neue Zuhause für sie zu suchen. Diesen Wunsch besprachen wir auch mit der Heimleitung.

Was dann passierte, war für alle unfassbar. Das Pflegeheim stellte einen Antrag auf Betreuung. So sollte verhindert werden, dass Frau Dr. Gansz das Haus verließ.

Eine Gutachterin kam, wurde als ehrenamtliche Betreuungskraft vorgestellt, und unterzog Frau Dr. Gansz einer Befragung. Dies verweigerte Frau Dr. Gansz natürlich – sie war nicht der Mensch, der sich gern in die Karten schauen ließ. Später fiel sie aus allen Wolken als sie erfuhr, dass sie begutachtet worden war. Das Ergebnis: im Oktober 2012 stellte die Gutachterin fest, dass Dr. Gansz rückwirkend seit 2010 nicht geschäftsfähig gewesen sein konnte. Als Zeugen für diese Aussage führte die Gutachterin immer wieder die Heimleitung und die Pflegedienstleitung des aktuellen Heimes an.

Diese Erfahrung beschleunigte ihren Entschluss, zeitnah aus diesem Pflegeheim auszuziehen. Bereits einige Tage später traf sie die Entscheidung und kündigte den Pflegevertrag fristgerecht. Als unmittelbar nach der Kündigung, sie erneut und wiederholt falsche Abendmedikamente bekam und ihr auch noch 2 Pelzmäntel aus ihrem Zimmer gestohlen wurden, teilte sie der Heimleitung mit, dass sie 2 Wochen vor dem Ablauf der Kündigungsfrist das Haus verlassen würde.

Das Pflegeheim war nun noch motivierte, benachrichtigte erneut die Gutachterin, die am Sonnabend im Pflegeheim zu einer neuen Begutachtung zu gleichem Ergebnis kam. Man teilte Frau Dr. med. Gansz daraufhin mit, dass sie nun das Haus nicht mehr verlassen dürfe.

Das war Blödsinn: natürlich konnte Frau Dr. Gansz ihren Aufenthalt frei bestimmen. Wir haben sie geholt: am Sonntag nahm ein toller Heimleiter die Medizinerin in seinem Haus auf.

Mit Hilfe eines Rechtsanwaltes wurde anschließend die Betreuung verhindert: alle Verfügungen, die Frau Dr. G. getroffen hatte, waren rechtsgültig.

Eine Woche vor ihrem Tod hatte sie es schriftlich: Keine Betreuung notwendig!

Am 25. März ist sie verstorben. Am 28. März haben wir sie bestattet.

Frau Dr. med. Gansz, ich werde Sie nicht vergessen.

Der Nachbar eines Kollegen hat gehört… Oder so schnell ist man in einem Pflegeheim.

Sommer 2016: Die Eheleute K. aus Hannover, sitzen vorm dem Pflegeheim und genießen die Sonne. Frau K. ist Jahrgang 1964, Herr K. Jahrgang 1948. Eigentlich kein Alter, in dem man ohne Not in einem Pflegeheim lebt. Das erste Lächeln, das erste Guten Tag, das erste Gespräch… „Wir sind seit 5 Monaten hier. Wir wissen nicht genau warum. Wir haben eine rechtliche Betreuerin, die kommt aber nicht hierher. Wir haben eine so schöne Wohnung, warum dürfen wir nicht zurück?“.

So begann unsere Arbeit für das Ehepaar K.. Das Pflegeheim durfte nur die Daten der rechtlichen Betreuerin herausgeben. Die rechtliche Betreuerin fand keine Gelegenheit, unser Hilfeangebot wahrzunehmen. Nur der Wohnungsvermieter, der seit 5 Monaten keine Miete erhalten hatte, meldete sich umgehend. Er hatte die Information erhalten, dass die Eheleute zeitgleich an Demenz erkrankt seien und deshalb in eine Pflegeeinrichtung umziehen müssten. Allerdings hatte er keine Kündigung der Wohnung erhalten. So waren ihm die Hände gebunden.

Der Rechtsanwalt, den wir um Hilfe baten, stellte bei der Einsicht der Gerichtsakte fest, dass man von eine vermutlich vorliegende Verwahrlosung der Eheleute die Unterbringung in einem Heim notwendig machte. Daraufhin wurde der Vermieter gebeten, mit dem Schlüssel, den ihm die Eheleute seit Jahren in Verwahrung gegeben hatten, die Wohnung zu kontrollieren. Die 2-Zimmer-wohnung war in einem sehr guten Zustand. Kein Hinweis auf eine vorliegende Verwahrlosung. Der Rechtsanwalt erreichte, dass ein Richter zu einem Besuch in die Pflegeeinrichtung kam. Zusammen mit der rechtlichen Betreuerin (die dann zeitnah ihre Betreuung aufgab) wurde das Ehepaar befragt. Die Betreuerin berichtete von einer massiven Verwahrlosung, von massivem Alkoholmissbrauch, von Schulden. Das Ehepaar, beide starke Raucher, erzählten, dass sie seit Monaten kein Alkohol mehr getrunken hätten. Wie auch, erwiderte die Betreuerin, sie hätten ja auch kein eigenes Geld zur Verfügung. Natürlich brauchte Familie K. Unterstützung vom Sozialamt. Ihre Renten reichten nicht aus, um die kosten für das Pflegeheim zu bezahlten. Doch unter solchen Umständen besteht ein Anspruch auf Taschengeld. Für den Friseur, Körperpflegemittel, persönlichen Bedarf.

Auf meine Nachfrage wurde erklärt, dass bei den Umständen und den Schulden, die vorhanden sind, kein Taschengeld ausgezahlt worden ist. Daher auch keine Chance, sich Alkohol zu kaufen. Das klingt doch logisch, oder? Und der Tabak? Frau K. erklärte, sie hätten von den Mitbewohner Tabak erhalten. Oder sich durch die Erledigung von Einkäufen für andere Pflegebedürftige ein bisschen Geld dazu verdient. So dass sie Tabak zum Rauchen hatten. Das ist mal eine menschenwürdige Behandlung.

Nach dieser Besprechung durften die Eheleute ihren Aufenthalt wieder bestimmen. Sie zogen, mit Hilfe, wieder zurück in die Wohnung. Über die Leistungen der Pflegekasse wurde die häusliche Versorgung eingerichtet. Körperpflege, Ordnung in der Wohnung waren so gewährleistet. Eine wunderbare, sehr engagierte Rechtsanwältin übernahm die rechtliche Betreuung. Und sorgte unter anderem dafür, dass die Schulden getilgt wurden. Mittlerweile reichte das Ersparte aus, eine neue Couch zu kaufen. Der Pflegedienst wird nun, nach fast 1,5 Jahren nicht mehr benötigt. Die Körperpflege klappt mittlerweile wieder allein.

Eine wunderbare Helferin, mittlerweile ebenfalls über die Pflegekasse finanziert, unterstützt die Eheleute bei der Haushaltsführung und den Einkäufen. 2 x in der Woche ist sie vor Ort.

2018: Wir sind stolz auf die Eheleute K. Sie haben die Chance, die viele Menschen für Sie erarbeitet haben, genutzt. Sie lassen unsere Hilfe zu. Sie holen unseren Rat ein. Sie brauchen Hilfe, na klar. Sie nehmen diese Hilfe an, toll. Wir haben genau hingesehen. Wir haben nicht darauf gehört, dass vermutlich dieses und jenes vorgefallen sei.

Ich bedanke mich bei allen, die den Mut hatten, sich unbeliebt zu machen und auch mal was zu wagen. Und vor allem bei der wunderbaren Helga. Ohne sie, hätten wir es nicht geschafft.

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